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Das Ziel der STK ist die Förderung gemeinsamer Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von Unternehmerinnen und Unternehmern.
Spesenrückerstattung für Alleinlebende
Das Ansuchen um Spesenrückerstattung für Alleinlebende können nur Arbeitnehmende einreichen, welche alleinlebend sind und einen Miet- bzw. Darlehensvertrag vorweisen können. Für die hohen Lebenshaltungskosten wird Alleinlebenden ein jährlicher Beitrag von 250 Euro gewährt. Es kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden. Die Ansuchen für das Jahr 2025 können bis spätestens 31. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.