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Rückerstattung des Schul- bzw. Krankengeldes

Das Schul- und Krankengeld wird vom Arbeitgeber ausbezahlt und von der Südtiroler Tourismuskasse (STK) rückvergütet. Das Schulgeld wird dabei zu 55 % und das Krankengeld (nur die Ergänzungszahlung zu Lasten des Arbeitgebers) zu 100 % rückerstattet. Damit die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber diese Kosten rückerstattet bekommt, muss ein entsprechender Antrag an die Südtiroler Tourismuskasse (STK) gestellt werden.


Voraussetzungen:

1. Der Arbeitgeber muss die Einzahlungen laut Art. 4 und Art. 5 des Statutes der Südtiroler Tourismuskasse  (STK) vornehmen.

2. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Antrag die Lohnstreifen des Lehrlings beizulegen. Das Schulgeld muss auf dem Lohnstreifen unter der Bezeichnung „Entgelt Berufsschule“ und das Krankengeld unter „Ergänzung Krankengeld Lehrling“ mit dem entsprechenden Betrag ausgewiesen werden.

3. Dem Antrag muss weiters der Vordruck UNIEMENS (Ausdruck telematischer Übermittlung) der letzten drei NISF/INPS-Einzahlungen samt Einzahlungsschein Mod. F24 beigelegt werden.

4. Verjährungsfrist der Ansuchen: innerhalb 31. März des darauf folgenden Jahres.

Das Antragsformular und die erforderlichen Anlagen müssen ausschließlich per E-Mail eingereicht werden