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Mitgliedschaft bei der Südtiroler Tourismuskasse

Mitglieder der Südtiroler Tourismuskasse sind alle Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen der Betriebe, die die Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages für das Gastgewerbe anwenden sowie die vertraglichen Beiträge (COVELA/COVELCO) und die Beiträge für die Tourismuskasse regelmäßig einzahlen.

Die Beitragszahlung erfolgt durch den Betrieb. Die einzelnen Beiträge der Arbeitnehmer sind auf dem Lohnstreifen ersichtlich.
Die von den Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:in zu tragenden Anteile sind über die „UNIEMENS-Meldung“, Kodex W190, laut Reglement des NISF/INPS einzuzahlen.

Nur Mitglieder, die seit 6 Monaten regelmäßig einzahlen, haben Anspruch auf alle Leistungen der STK.

Die Kalkulation der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen: