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Spesenrückerstattung für Kleinkindbetreuung

Das Ansuchen um Spesenrückerstattung für Kleinkinderbetreuung betrifft Kinder bis zum dritten Lebensjahr bzw. bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Ansuchen für das Jahr 2025 können bis spätestens 31. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Die Spesenrückvergütung beträgt maximal 500 Euro pro Kind und es kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden. Die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

Der Antrag um Rückvergütung Kleinkinderbetreuung für das Jahr 2025 kann innerhalb Samstag, 31. Jänner, gestellt werden.